Wer mit einem Bauvorhaben befasst ist, wird mit einer Vielzahl von Vertragspartnern, Anforderungen und Ansprüchen konfrontiert. Vor dem Hintergrund der zumeist erheblichen finanziellen Risiken sind eine fachkundige Planung, Beratung und Organisationen in allen rechtlichen Fragen von größter Bedeutung. OWP Rechtsanwälte beraten Sie daher gerne bereits im Vorfeld und auf Wunsch auch bei den Vertragsverhandlungen. Technische Fragen werden praxisorientiert in enger Abstimmung mit einem Team aus mit uns kooperierenden Architekten und Bauingenieuren gelöst. Im Falle einer dennoch notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung stehen wir Ihnen selbstverständlich bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir sind im Bau- und Architektenrecht unter anderem in folgenden Tätigkeitsbereichen für Sie tätig:
- Prüfung und Erstellung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B
- Prüfung und Erstellung von Architektenverträgen
- Geltendmachung und Abwehr wechselseitiger Forderungen
- Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängeln
- Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren