Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind Rechtsgebiete die aufgrund einer oftmals unklaren Gesetzgebung sowie teilweise bundeslandspezifischer Gerichtsentscheidungen selbst für Rechtsanwälte nicht einfach zu überschauen sind. Profitieren Sie daher als Mieter oder Vermieter, Wohnungseigentümer oder Verwalter von der jahrelangen Erfahrung der OWP Rechtsanwälte in der Beratung und bundesweiten Prozessvertretung auf diesem Gebiet.
Wir sind im Miet- und WEG-Recht insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen
- Durchsetzung und Abwehr von Mangel- und Minderungsansprüchen
- Erstellung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen
- Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen sowie Prüfung und ggf. Anfechtung von WEG-Beschlüssen
- Forderungseinzug einschließlich Zwangsvollstreckung titulierter Ansprüche